AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Stadttheaters Hildburghausen
1 Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Stadttheater Hildburghausen, seinen Besuchern und Partnern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen des Stadttheaters Hildburghausen, für Gemeinschaftsveranstaltungen und für Veranstaltungen Dritter mit anderen Personen.
1.3 Sonderveranstaltungen können von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben.
2 Öffnungszeiten
2.1 Das Stadttheater Hildburghausen öffnet eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung.
2.2 Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher nur unter Berücksichtigung der gerade laufenden Veranstaltung und eines geeigneten, von der Theaterleitung festgelegten Zeitpunktes, eingelassen werden. Im Einzelfall ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Ansprüche des Besuchers gegenüber dem Stadttheater Hildburghausen sind ausgeschlossen.
3 Eintrittspreise
3.1 Die Abendkasse des Stadttheaters Hildburghausen ist in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet.
3.2 Der Vorverkauf findet in der Tourist Information Hildburghausen statt.
3.4 Für die Veranstaltungen des Stadttheaters Hildburghausen gibt es unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen.
3.5 Garderobengebühr, Programmhefte sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
3.6 Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Stadttheater Hildburghausen bzw. von den zum Kartenverkauf autorisierten Einrichtungen ausgegebenen Originalkarten.
3.7 Ermäßigungen werden in dem im Anhang benannten Rahmen gewährt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Erwerb der Eintrittskarten auf Verlangen vorzulegen. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Nach dem Kauf von Eintrittskarten kann keine Ermäßigung mehr gewährt werden.
4 Kartenreservierungen
4.1. Das Stadttheater Hildburghausen nimmt für den Zeitraum des laufenden Monats sowie für weitere 3 Monate im Vorschauzeitraum Bestellungen für gewünschte Veranstaltungen entgegen.
4.2 E-Mail-Bestellungen werden bis 4 Tage vor dem Veranstaltungstag bearbeitet. Bestellungen per Fax oder E-Mail werden nicht an Wochenenden und Feiertagen bearbeitet.
4.3 Der Besteller erhält baldmöglichst eine Bestätigung seiner Reservierung, aus der Veranstaltungstag und Titel der Aufführung, Platznummern und Preise ersichtlich sind. Zahlungen können mittels Banküberweisung getätigt werden; an der Abendkasse ist ausschließlich nur Barzahlung möglich. Wird vom Besteller die im Angebot genannte Frist zum Erwerb der Karten nicht eingehalten, kann das Stadttheater Hildburghausen über die Karten anderweitig verfügen. Sofern dem Kartenwunsch des Bestellers nicht nachgekommen werden kann, bemüht sich das Haus, dem Besteller zusammen mit der Absage ein anderes Angebot zu unterbreiten.
4.4 Sind vom Besteller die Beträge nicht in voller Höhe bezahlt worden und / oder die angegebene Frist überschritten, gilt die Bestellung als storniert und das Stadttheater Hildburghausen kann anderweitig über die Karten verfügen. Zu spät eingehende bzw. der Bestellung nicht zuzuordnende Zahlungen werden grundsätzlich zurück überwiesen. Eine Verrechnung mit anderen Zahlungsverpflichtungen kann nicht erfolgen.
4.5 Veränderungen der Preise sowie Bearbeitungsgebühren und Preisaufschläge behält sich das Stadttheater Hildburghausen vor.
4.6 Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Krankheit, Streiks und ähnliches) ersatzlos aus, wird der Kassenpreis erstattet. Die Erstattung erfolgt an der Vorverkaufskasse oder auf ein vom Besteller anzugebendes Konto unverzüglich nach Vorliegen der Eintrittskarten. Vorstellungsänderungen werden dem Besteller nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Der Besteller kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies dem Stadttheater Hildburghausen unverzüglich mitteilt. Dem Besteller wird der bereits gezahlte Kassenpreis an der Vorverkaufskasse oder auf ein von ihm anzugebendes Konto erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt. Ist der Besteller im Falle des Rücktritts schon im Besitz der Eintrittskarten, stellt er diese unverzüglich dem Stadttheater Hildburghausen zum Weiterverkauf zur Verfügung. Die Rückerstattung des Kaufpreises ist ohne Vorlage der Eintrittskarten nicht möglich.
4.7 Die Rückgabe oder der Umtausch von Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückgabe bei Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung gemäß Ziff. 4.7.1 und 4.7.2
4.7.1 Verschiebung der Veranstaltung Wird eine Veranstaltung oder der Veranstaltungsort verschoben, gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum respektive dem neuen Veranstaltungsort.
4.7.2 Absage der Veranstaltung Das Ticket für eine abgesagte Veranstaltung ist von dem Ticketkäufer bis spätestens 30 Tage nach dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum dort zurückzugeben bzw. dorthin zurückzusenden, wo er es erworben hat. Der Ticket Shop Thüringen erstattet den Preis des Tickets zurück, sofern und nachdem der Veranstalter diesem Vorgehen zustimmt. Ohne diese Zustimmung des Veranstalters und in jedem Fall nach Ablauf von 30 Tagen ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Veranstaltungsdatum sind Tickets ausschließlich direkt beim Veranstalter zurückzugeben.
5 Besondere Regelungen
5.1 Für Rollstuhlfahrer stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlstandplätze im Parkett zur Verfügung.
5.2 Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Originalkarte ausgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Personals erlaubt.
5.3 Besetzungsänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen kein Rückgaberecht des Käufers und keine Kostenerstattungspflicht des Stadttheaters Hildburghausen.
5.4 Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung, wenn der Abbruch im ersten Akt, bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 21 Tagen durch Einsendung der Eintrittskarten beim Stadttheater Hildburghausen geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung auf ein vom Besucher angegebenes Konto.
5.5 Die Originalkarte berechtigt nur zum Einlass für die darauf ausgewiesene Veranstaltung.
5.6 Bei Kartenverlust stellt das Stadttheater Hildburghausen nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte. Einlassberechtigt ist der Inhaber der Originalkarte.
5.7 Das Stadttheater Hildburghausen übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern durch das Nichtbefolgen der Festlegungen des Personals bzw. der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.
5.8 Das Stadttheater Hildburghausen ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern.
5.9 Reservierte und an der Abendkasse hinterlegte Karten liegen bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn bereit. Danach kann das Stadttheater Hildburghausen über diese Karten verfügen.
6 Garderobe
6.1 Zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung steht die Garderobe zur Verfügung. Großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände sind mit Rücksicht auf andere Besucher abzugeben. Für die Aufbewahrung wird eine Gebühr erhoben. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke.
6.2 Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe bzw. sonstige Gegenstände bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.
6.3 Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobe bzw. sonstiger Gegenstände müssen dem Garderobenpersonal unverzüglich angezeigt werden.
6.4 Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Stadttheater Hildburghausen die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zur Höchstsumme von 150,00 € pro Garderobenmarke. Der Haftung unterliegen nicht in abgegebenen Gegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
7 Fundsachen
7.1 Es wird gebeten Gegenstände aller Art, die in dem Publikum zugänglichen Räumen gefunden werden, beim Personal des Stadttheater Hildburghausen abzugeben.
7.2 Der Verlust von Gegenständen kann dem Garderoben- oder Einlassdienst mitgeteilt werden.
8 Bild- und/oder Tonaufnahmen
8.1 Das Fotografieren sowie Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung durch Besucher ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche des Stadttheaters Hildburghausen aus. Das Stadttheater Hildburghausen ist berechtigt, die Herausgabe des Films zu verlangen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
8.2 Ton- und Bildaufnahmen für nicht private Zwecke bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die von der Stadt Hildburghausen abgeschlossen wird.
9 Mobiltelefone
Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das Stadttheater Hildburghausen bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
10 Hausrecht
10.1 Das Personal des Stadttheaters Hildburghausen bzw. die vom Stadttheater Hildburghausen beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher des Hauses zu verweisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht. Dies gilt auch, wenn die Besucher für die betreffende Vorstellung keine gültigen Eintrittskarten vorweisen können.
10.2 Das Mitnehmen von Fahrrädern, Kinderwagen, Tieren usw. in das Stadttheater Hildburghausen ist verboten.
11 Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten am XXX in Kraft und gelten für die ab diesem Zeitpunkt stattfindenden Veranstaltungen.
Hildburghausen,
Steffen Harzer Bürgermeister